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Image by Elena Joland

Rahmenbedingungen

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Vor Beginn einer psychologischen Behandlung haben viele KlientInnen eine Menge Fragen.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Ablauf unserer gemeinsamen Arbeit: â€‹

Erstgespräch

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Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Besprechung der Beschwerden und Symptome und der Klärung offener Fragen zum Ablauf der psychologischen Behandlung. Sympathie und das Gefühl, dass Sie mir vertrauen und sich wirklich öffnen können, sind essentiell für einen positiven Behandlungsverlauf.

Terminvereinbarung

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Termine können Sie gerne telefonisch unter 0677/64163922, per E-Mail oder über das Kontaktformular dieser Webseite vereinbaren. Falls Sie mich nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer. Ich rufe Sie dann schnellstmöglich zurück.

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte spätestens 48 Stunden vorher per SMS oder telefonisch (Mobilbox) ab. Ich ersuche um Verständnis, dass ich bei späteren Terminabsagen die Kosten in Rechnung stelle.

Dauer und Umfang der psychologischen Behandlung

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Eine Einheit dauert 50 Minuten. Die Frequenz (meist wöchentliche oder 14 tägige Termine) und die gesamte Dauer der Behandlung, hängt unter anderem von den individuellen Zielen und den persönlichen Möglichkeiten jeder Klientin/jedes Klienten ab. Ein weiterer Anhaltspunkt ist, wie lange die Symptomatik schon besteht.

Honorar

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Mein Honorar beträgt € 100.- für eine Einzelsitzung mit der Dauer von 50 Minuten, sowie für Erstgespräche (Dauer bis zu 90 Minuten). Die Bezahlung kann bar oder auf Rechnung erfolgen.

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Kostenübernahme

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Die klinisch-psychologische Behandlung ist seit 01.01.2024 im Österreichischen Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz verankert. Sie können die Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und erhalten unter gewissen Vorraussetzungen einen Teil der Kosten rückerstattet.

 

Verschwiegenheit

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Als Klinische- und Gesundheitspsychologin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (Psychologengesetz § 14). Alle mir anvertrauten Informationen und Gesprächsinhalte werden absolut vertraulich behandelt.

 

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